Wann soll ich als unabhängiger Internet Marketer mein Gewerbe anmelden?
Du stellst dir bestimmt die Fragen zur Gewerbeanmeldung und ab wann diese Pflicht ist, besonders wenn du von den ganzen Internet-Marketing-und-Verkauf-Möglichkeiten begeistert bist und du vorhast, nun auch dein eigenes Angebot online zu stellen.
Du bist davon überzeugt, dass es möglich ist im Internet Geld zu verdienen, und du hast dich entschieden eine eigenes Business Online oder von Zuhause aufzubauen.
Aber du bist dir nicht ganz sicher, ob du jetzt schon ein Gewerbe anmelden musst, und möchtest bloß nichts falsch machen.
Wann musst Du ein Gewerbe anmelden?
Zunächst gibt es eine 97 %ige Chance, dass du kein Freiberufler, sondern ein Gewerbetreibender bist.
Laut § 15 EStG musst du ein Gewerbe anmelden, wenn bei deiner Tätigkeit
· eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – auch dann, wenn diese nur nebensächlich ist,
· eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit Dritten erkennbar ist und
· es eine Wiederholungsabsicht gibt.
Schon im § 14 der GewO wird aber geklärt, wann du ein Gewerbe anmelden musst, und dass bereits die Aufnahme der Tätigkeit entscheidend ist.
Wenn du online arbeitest heißt es also, dass bei jedem Blog mit Google Adsense, mit Affiliate Links, mit Werbeplätzen, oder mit Link-Verkäufen eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und das verpflichtet dich ein Gewerbe anzumelden.
Bei Tätigkeiten, wie Webdesign, Programmierung, Link-Aufbau, Texten, Produkterstellung etc. stellt sich die Frage meist erst gar nicht, weil hier die Gewinnerzielungsabsicht konkreter ist.
Also sobald du einen Blog oder eine Internetseite veröffentlichst, mit der du vorhast, Geld zu verdienen, musst du ein Gewerbe anmelden.
Wenn du bei Direktvertrieb über den Eigenverbrauch hinaus Produkte mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, oder durch die Verkaufsaktivitäten deines Teams Provisionen erzielst, so wird eine Anmeldung deines Gewerbes erfordert.
Nach der Theorie, jetzt die Praxis
In der Praxis sieht es so aus: die ganze Recherche über Kunden, Produkte, Interesse, sowie eine Blogerstellung drücken erst einmal keine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht aus. Du könntest den Blog auch aus rein privaten Absichten oder zur Information erstellen, und die Produkte ausschließlich selbst gebrauchen.
Erst ab dem Zeitpunkt, an dem du wirklich offensichtlich Werbung betreibst, wird deutlich, dass du damit Geld verdienen möchtest. Noch klarer ist es, wenn du Provisionen dafür bekommst, dass deine Kunden Produkte kaufen, du neue Partner gewinnst, oder dein Team Gewinn erzielt.
Spätestens dann sollte der Schritt zum Gewerbeamt erfolgen, und du solltest dein Gewerbe anmelden. Aber keine Angst, dieser Prozess ist viel einfacher, als du denken magst.
Man würde gar nicht meinen, aber eine Anmeldung in Deutschland ist eigentlich ziemlich unkompliziert.
So geht die Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim lokalen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde.
Dafür brauchst du folgendes:
· Ein Personalausweis
· 20 bis 30 Euro
· Eine Bezeichnung der Tätigkeit
Bei Gewerbeamt wirst du einen Gewerbe Anmeldungsformular bekommen. Dieser findest du auch hier online zum ausdrucken.
Immer noch kein Grund zur Panik. Aber weil das Live-Ausfüllen manchmal doch etwas verwirrend sein kann, hier eine kleine Ausfüllhilfe:
1. und 2. kannst du leer lassen.
Von 3. Punkt bis zum 9. ist eigentlich alles klar. Da trägst du einfach überall das ein wonach gefragt wird… Du weißt doch wer du bist und wo du wohnst…
Der zehnte und elfte Punkt sind für dich wahrscheinlich uninteressant, weil du in aller Regel keine Personengesellschaft gründen wirst.
Wenn du dein Gewerbe von zu Hause aus machst, kommt beim zwölften Punkt einfach nochmal deine Adresse rein. Die Eintragung der E-Mail-Adresse ist nicht Pflicht und du wirst höchstwahrscheinlich nie eine Mail bekommen.
Dreizehn und Vierzehn kannst du wieder frei lassen.
Bei Punkt Fünfzehn, der Tätigkeitsbeschreibung, definierst du deine Tätigkeit als Selbstständiger. Am besten ist es nicht zu allgemein zu definieren, aber auch nicht zu eng. Eine ideale Bezeichnung lässt dir noch Spielraum für andere interessante Einnahmemöglichkeiten, ohne ein erneutes Gewerbe anmelden zu müssen.
Am besten ist es, wenn du dir im Voraus schon Gedanken über die optimale Bezeichnung machst.
Gut funktionieren z. B die Bezeichnungen.:
· Internetdienstleistungen aller Art
· Handel mit digitalen Medien/Gütern
· Handel mit Wellnessprodukten u. Haushaltswaren aller Art
· Internetwerbung
· Online Marketing
· Webdesign
Bei Direktvertrieb solltest du lieber kein Unternehmen, mit dem du Geschäfte machst, nennen. Du bist Selbstständig und könntest jederzeit die Branche wechseln.
Wenn du dein Gewerbe zunächst nebenberuflich machen willst, also deinem Hauptjob weiter nachgehst, kreuzt du bei Sechzehn “Ja” an.
Als Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit, kannst du das Datum angeben, an welchem du den Zettel ausfüllst. Es ist aber auch möglich, einen späteren Zeitpunkt anzugeben, oder den Beginn ein wenig vorzudatieren. Am besten ist es den Beginn des 1. Monats zu wählen, denn das ist deutlich übersichtlicher, wenn es um Steuern etc. geht.
Bei Art des angemeldeten Betriebs wählst du “Sonstiges” aus.
Da du bestimmt noch keine Angestellten hast, gibst du beim 19. Punkt “Keine” an.
Die Anmeldung wird erstattet für eine Hauptniederlassung und der Grund ist eine “Neugründung”.
Dann musst du nur noch das Datum und eine Unterschrift drunter schreiben.
Innerhalb von 15 Minuten ist Dein Gewerbe angemeldet. Du bekommst deinen Gewerbeschein sofort ausgestellt und kannst wieder nach Hause gehen.
Das Finanzamt und die IHK
Nach etwa 2 bis 3 Wochen bekommst du Post vom Finanzamt und von der IHK.
Vom Finanzamt bekommst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen beantwortest du entweder selbst oder zusammen mit einem Steuerberater, je nachdem, wie fit du in diesem Bereich bist. Hier findest du mehr Information dazu.
Dort trägst du neben deinen persönlichen Daten auch die zu erwartenden Umsatz- und Gewinnzahlen für das laufende Jahr ein. Hier würde ich eher niedriger stapeln als zu hoch, sonst musst du gleich Vorauszahlungen leisten, die am Anfang einfach nicht nötig sind.
Zudem kannst du hier ankreuzen, ob du dein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer bzw. unter der Kleinunternehmerregelung führen möchtest. Das hat den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, aber auch den Nachteil, dass du die MwSt. von Ausgaben nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.
Wenn du also am Anfang keine hohen Ausgaben (Investitionen) hast und nur dich selbst als Arbeitskraft, kann es Sinn machen, diese Regelung zu wählen. Sie ist aber nur bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro möglich. Später kannst Du aber immer noch umstellen, sollten deine Einnahmen höher liegen.
Bei der IHK gibt es eine Beitragspflicht für Gewerbetreibende, die gewisse Leistungen und Schutz für Gewerbetreibende bietet, aber eben auch mit Beitragsgebühren verbunden ist. Diese musst du aber erstmal nicht zahlen, solange dein Gewinn unter 5.200 Euro im Jahr liegt, oder unter 25.000 Euro in den ersten beiden Gründungsjahren bleibt.
Steuern
Weil es für Internet-Marketer und Direktvertriebler als Nebenberuf bei der Besteuerung einige Besonderheiten gibt, solltest du dir darüber Gedanken machen und eventuell einen Steuerberater einbeziehen. Informiere dich darüber, wann und warum welche Steuer fällig wird.
Prinzipiell gibt es folgende Steuern:
· Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer In den meisten Fällen wirst du am Anfang unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sodass du mit der Umsatzsteuer erst einmal nichts zu tun hast. Demnach stellst du deine Rechnungen auch netto aus (ohne 19 % MwSt.).
· Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn über 24.500 Euro im Jahr an (und auch nur auf den Gewinn über dieser Grenze!) und ist abhängig von der Höhe des Gewerbesteuersatzes in deiner Gemeinde. Auch damit hast du für gewöhnlich am Anfang noch nichts zu tun.
· Einkommenssteuer Diese Steuer ist direkt von Anfang an für dich relevant, jedoch nicht pauschal zu beziffern, weil sie davon abhängig ist, wie hoch deine Einkünfte aus anderen Einnahmequellen sind. Es gibt einen Freibetrag von aktuell 8.004 Euro, der nicht versteuert werden muss. Verdient man mehr als diesen Freibetrag, wird alles darüber hinaus mit einem Steuersatz zwischen 14 und 42 % besteuert, der progressiv steigt.
Am Anfang solltest du also die Einkommenssteuer nicht vergessen. Wenn du z. B. Student bist, keinen Nebenjob hast, sondern nur ein Gewerbe mit Nischenseiten (Affiliate-Einnahmen), oder du hast genug Kundenverkäufe erbracht, damit du dadurch etwa 1.000 Euro monatlich verdienst, so kann es sein, dass du am Ende des Jahres Einkommenssteuer zahlen musst, weil du mehr als 8.004 Euro Gewinn hattest.
Zusätzliche Tipps
· Eine Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr an. Du hast also etwas Zeit bevor du dir darüber Gedanken machen musst.
· Solltest du dich nebenberuflich selbstständig machen, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren.
· Gründest du dein Gewerbe aus der Arbeitslosigkeit heraus, informiere die Arbeitsagentur darüber.
· In den meisten Fällen gründest du ein Gewerbe als Einzelunternehmung.
· Auch wenn du dir einen Firmennamen ausgedacht hast und aufführst, du musst immer deinen Namen mit angeben.
· Du kannst ein Gewerbe auch bis zu 3 Monate rückwirkend anmelden und die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten mit anrechnen.
· Es ist eine gute Idee ein Zweitkonto zu eröffnen, damit du die Einnahmen und Ausgaben von deinen privaten Ein- und Ausgängen trennen kannst. Es gibt tolle kostenlose Online-Girokonten, es sei denn der persönliche Kontakt zu einem Sachbearbeiter vor Ort ist dir wichtig.
Dieser Artikel ist zwar nicht als offizieller Leitfaden gedacht und es handelt sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft, sondern eher um dich etwas aufzuklären und dir die Angst nehmen, ein Gewerbe anzumelden. Es ist tatsächlich viel leichter als man denkt.
Ich hoffe es gibt dir die Motivation, endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen und zum Gewerbeamt zu gehen, dein Gewerbe anzumelden und aus dem Vielleicht-Modus in den Mach-Modus zu wechseln!
Ich drück dir die Daumen für deinen Erfolg!
Laetitia
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